Rechtliches
AGB zuletzt aktualisiert am 19.04.2023
1.1. - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für die Nutzung der Website www.glacier.eco (die „Website“), die Durchführung des Glacier Climate Action Day („CAD“) und die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen im Rahmen der Glacier Climate Academy („GCA“) durch Glacier Carbon Reduction GmbH („Glacier“) und richten sich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 KSchG.
1.2 - Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website abrufbar. In Zusammenhang mit Änderungen der AGB ist insbesondere Punkt 13 dieser AGB zu beachten.
1.3 - Alle Rechte an geistigem Eigentum, z.B. Markenrechte, Rechte an Fotos, Grafiken und Texten, etc. verbleiben bei Glacier, soweit dies nicht in Punkt 1.1, Punkt 5 oder Punkt 9 dieser AGB anders geregelt ist.
2.1 - Glacier bietet die entgeltliche Nutzung des Aus- und Weiterbildungsangebotes der Glacier Climate Academy, sowie die Durchführung des Klimaschutz-Aktionstages „Climate Action Day“ an.
2.2 - Der Vertragspartner („Partner“) hat die Möglichkeit ein Paket (das „Paket“) bei Glacier abzuschließen, eine Lizenz (die „Lizenz“) zu erwerben oder einzelne Anmeldungen zu Kursen der GCA (die „Anmeldung“) zu tätigen.
2.3 - Diese AGB sind Bestandteil des Vertragsregelwerkes zwischen dem Partner und Glacier und werden ohne gesonderte Vereinbarung allen Leistungen, die Glacier gegenüber dem Partner erbringt, zugrunde gelegt, insofern sie dem Inhalt des Angebots nicht widersprechen.
3.1 - Glacier legt dem Partner ein Angebot mit einem konkreten Leistungspaket sowie dessen Preis.
3.2 - Umfang und Art der von Glacier zu erbringenden Leistungen, sowie die Kosten für die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem vom Partner angenommenen und von diesem unterzeichneten Angebot.
3.3 - Die jeweils zur Verfügung gestellten Lerninhalte (beinhaltet – unter anderem und nicht abschließend hier aufgeführt – Videos und schriftliche Unterlagen) sind für den jeweils gültigen Leistungszeitraum für den Partner abrufbar. Glacier räumt dem Partner für diesen Zeitraum die Werknutzungsbewilligung für die im Angebot definierten Leistungen ein.
3.4 - Leistungen von Glacier können, falls im Angebot festgelegt, in Form von Paketen, Lizenzen sowie Anmeldungen ausgestaltet sein.
4.1 - Die Kosten für Leistungen von Glacier richten sich nach dem Angebot von Glacier an den Partner.
4.2 - Reisekosten und Barauslagen sind an Glacier nur anlassbezogen und bei vorheriger Zustimmung des Partners zu ersetzen.
4.3 - Das im angenommenen Angebot enthaltene Entgelt bzw. Honorar ist binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung (einlangend) unter Angabe der Rechnungsnummer abzugsfrei auf das in der Rechnung angeführte Konto einzuzahlen.
4.4 - Bei Zahlungsverzug des Partners kommen die gesetzlichen Verzugszinsen zur Anwendung.
4.5 - Sollte der Partner gegen Punkt 5.3 verstoßen, hat Glacier das Recht, einen Schadensausgleich in Höhe des zweifachen Vertragsvolumens zu fordern. Die Zahlungsbedingungen sind analog zum Angebot anzuwenden.
5.1 - Der Partner erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht, die Plattform in unveränderter Form und im Rahmen der bereitgestellten Funktionen zu benutzen und die Plattform während der Vertragsdauer und ausschließlich im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen nutzen und an seine Mitarbeiter*innen zur Verfügung stellen („Registrierte Nutzer“).
5.2 - Der Partner erhält das jeweilige Recht, für eine vertraglich festgelegte Anzahl an Mitarbeiter*innen die Plattform zu nutzen. Über den festgelegten Leistungszeitraum hinaus entstehen dem Partner keine weiteren Werknutzungsbewilligungen, weder für eine natürliche noch für eine juristische Person, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5.3 - Dem Partner ist es nicht gestattet, die ihm zugeordnete Zugangs- oder Nutzungsberechtigung, sowie die seiner Mitarbeiter*innen Dritten zur Allein- oder Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Übertragung von Daten für Dritte nicht gestattet; davon unberührt bleibt das Recht des Partners zur freien Entscheidung über mögliche Datenaustauschpartner und Datenarten.
5.4 - Registrierte Benutzer haben Sicherheitsinformationen (wie z. B. Benutzername und Passwort) vertraulich zu behandeln und dürfen diese nicht weitergeben.
5.5 - Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jeglicher Art in die Plattform sind dem Partner nicht gestattet. Glacier ist jederzeit berechtigt, die eben genannten Maßnahmen zum Zwecke der vertragsgemäßen Leistungserbringung, insbesondere Aktualisierungen jeglicher Art, durchzuführen.
5.6 - Der Partner erwirbt keine urheberrechtlichen Werknutzungsrechte oder andere Verwertungsrechte an einer Weiterentwicklung der bestehenden Plattform von Glacier oder an einer von Glacier für den Partner individuell entwickelten Plattform, selbst wenn diese im Auftrag oder auf Anregung des Partners entwickelt wurde.
5.7 - Sollte der Partner an der Entwicklung der Plattform in welcher Art auch immer beteiligt sein, überträgt der Partner sämtliche immaterialgüterrechtlichen Verwertungsrechte, die in der Zusammenarbeit mit Glacier entstanden sind, an Glacier, sodass Glacier weiterhin alle immaterialgüterrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte weltweit zustehen. Soweit immaterialgüterrechtliche Verwertungsrechte aus welchen Gründen auch immer dennoch an den Partner übergehen, tritt dieser hiermit (im Wege der Abtretung künftiger Rechte) sämtliche entstandene immaterialgüterrechtlichen Verwertungsrechte in vollem Umfang an Glacier ab bzw. räumt der Partner Glacier ein ausschließliches, unwiderrufliches, zeitlich, sachlich und geographisch unbeschränktes und kostenloses Werknutzungsrecht an den entstandenen immaterialgüterrechtlichen Verwertungsrechten ein.
5.8 - Kosten, die durch eine unbefugte Nutzung der von Glacier erbrachten Leistungen entstanden sind, hat der Partner zu tragen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung schuldhaft zu vertreten hat.
5.9 - Glacier behält sich das Recht vor, den Zugang zur Plattform zu ändern oder zu entziehen, wenn gegen diese AGB verstoßen wird.
6.1 - Glacier garantiert nicht, dass die Website oder die Plattform unterbrechungslos und für unbegrenzte Dauer zugänglich und einsatzbereit ist. Die Verfügbarkeit der Website oder Plattform kann durch planmäßige Wartungs- und Servicearbeiten sowie durch ungeplante Ausfälle eingeschränkt sein. Sollte der Zugang zur Website oder Plattform aufgrund geplanter Wartungs- und Servicearbeiten eingeschränkt oder nicht möglich sein, wird Glacier den Partner im Voraus darüber informieren.
6.2 - Im Falle eines ungeplanten Ausfalls (z.B. Serverausfall) wird Glacier den Partner, soweit im Rahmen des regulären Geschäftsbetriebs möglich, darüber informieren. Glacier wird sich bemühen, die Störung so schnell wie möglich zu beheben.
7.1 - Die Inhalte der Weiterbildungsprogramme der GCA wurden ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken erstellt und stellen weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Produkten, Dienstleistungen oder Anlagen dar. Die in unserem Inhalt zum Ausdruck gebrachten Meinungen stellen keine Anlageberatung dar und es sollte gegebenenfalls unabhängige Beratung eingeholt werden.
7.2 - Wir übernehmen keine Haftung für Handlungen, die als Folge der Betrachtung von Inhalten vorgenommen werden. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie als Folge der Weiterbildungsprogramme der GCA handeln oder nicht handeln. Sie erkennen an, dass Sie die von uns bereitgestellten Informationen auf eigenes Risiko nutzen.
7.3 - Die von uns veröffentlichten Informationen stammen zum Teil von Expert*innen aus der Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Medien. Wir können daher keine Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der von uns bereitgestellten Informationen im Rahmen der Weiterbildungskurse der GCA für einen bestimmten Zweck übernehmen. Sie erkennen an, dass diese Informationen Ungenauigkeiten oder Fehler enthalten können, und wir schließen ausdrücklich die Haftung für solche Ungenauigkeiten oder Fehler aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7.4 - Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für Inhalte, die er Glacier zur Verfügung stellt oder in die Plattform einspeist. Der Partner stellt die Inhalte in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko zur Verfügung.
7.5 - Die Haftung von Glacier für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt von den vorgenannten Bestimmungen unberührt.
7.6 - Der Partner kann Gewährleistungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für Mängel gemäß § 922 ff AGBG geltend machen.
7.7 - Die in diesem Punkt 7. genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.1 - Der Partner wird Glacier von jeglicher Haftung für rechtswidrige und unrichtige Inhalte, die der Partner unter Heranziehung von Leistungen von Glacier veröffentlicht, vollumfänglich freistellen und schadlos halten. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheber- oder Markenrechten, Patenten oder ähnlichen Rechten Dritter.
9.1 - Sofern nicht explizit anders vereinbart, tritt der Vertrag zwischen Glacier und dem Partner am Tag der Annahme des Angebots durch Unterfertigung des Angebots durch den Partner in Kraft und wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen.
9.2 - Sofern es sich beim Vertragsgegenstand um ein Paket oder eine Lizenz handelt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, wenn der Partner oder Glacier den Vertrag nicht unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Vertragsjahres schriftlich kündigen.
9.3 - Anmeldungen für die GCA beziehen sich auf den Zeitraum der jeweiligen Anmeldung und sind von der automatischen Verlängerung ausgenommen. Einzelne Anmeldungen zur GCA via dem Webshop sind von der automatischen Verlängerung in Punkt 6.2 ausgeschlossen.
9.4 - Der Vertrag kann vom Partner und von Glacier aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung vorzeitig gekündigt werden (außerordentliche Kündigung).
9.5 - Als wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, gelten für Glacier insbesondere die Nichtbezahlung des vereinbarten Entgelts und für den Partner insbesondere die Nichterbringung der vereinbarten Leistungen durch Glacier wie im Leistungspaket festgelegt, wobei der jeweils säumigen Vertragspartei vor einer außerordentlichen Kündigung eine schriftliche Aufforderung (E-Mail an hello@glacier.eco genügt) zur Herstellung des vertragskonformen Verhaltens unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zu übermitteln ist.
10.1. - Sollte im Rahmen der Leistungserfüllung unter dem Vertrag die Offenlegung vertraulicher Informationen erforderlich werden, so werden der Partner und Glacier auf Wunsch der offenlegenden Vertragspartei vorab eine übliche Geheimhaltungsvereinbarung abschließen.
11.1 - Soweit in den Punkten 1 und 5 dieser AGB nicht anders geregelt ist, anerkennen der Partner und Glacier jeweils für sich und ihre Rechtsnachfolger, dass alle Rechte, Titel, Anwartschaftsrechte und sonstigen Ansprüche in Zusammenhang mit ihrer Kooperation, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Patent, Urheber-, Marken- oder andere urheberrechtlich geschützte oder geistigen Eigentumsrechte das alleinige und ausschließliche Eigentum der jeweils bereitstellenden Vertragspartei sind und deren Zurverfügungstellung daher keinesfalls als Einräumung einer Lizenz oder eines anderen wie auch immer gearteten Nutzungsrechts daran gelten.
12.1 - Glacier berechtigt den Partner im Leistungszeitraum das Logo von Glacier sowie des CAD zu verwenden und sich als „Partner“ von Glacier sowie als „Teilnehmer“ am CAD zu bezeichnen. Die zur Markennutzung jeweils gültigen Leitlinien werden dem Partner von Glacier zur Verfügung gestellt.
12.2 - Änderungen an Logos und Kennzeichen sind nicht vorgesehen und dürfen nur in Absprache mit und nach Zustimmung von Glacier vorgenommen werden.
12.3 - Der Partner berechtigt Glacier ihn im Leistungszeitraum in der Öffentlichkeitsarbeit als Kunde sowie als Teilnehmer am CAD zu nennen. Ausnahmen für bestimmte Zwecke sind vom Partner an Glacier bekanntzugeben.
13.1 - Änderungen dieser AGB werden dem Partner spätestens zwei Wochen vor dem vorgeschlagenen Datum ihres Inkrafttretens schriftlich mitgeteilt. Die Zustimmung des Partners gilt als erteilt, wenn der Partner seine Ablehnung der Änderungen nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens zum Ausdruck bringt oder wenn er die Website oder Plattform auch nach Inkrafttreten der geänderten Geschäftsbedingungen weiterhin nutzt. Glacier wird auf diesen Umstand bei der Mitteilung der geänderten Geschäftsbedingungen an den Partner besonders hinweisen.
13.2 - Glacier kann diese Geschäftsbedingungen ohne Einhaltung der oben genannten Benachrichtigungsfrist mit sofortiger Wirkung ändern, wenn (i) Glacier gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen unterliegt, nach denen Glacier verpflichtet ist, die Geschäftsbedingungen zu ändern, die Glacier an der Einhaltung der in Punkt 13.1 dieser AGB genannten zweiwöchigen Benachrichtigungsfrist hindert oder wenn (ii) Glacier ausnahmsweise diese Geschäftsbedingungen ändern muss, um einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Bedrohung im Zusammenhang mit dem Schutz von Online-Vermittlungsdiensten, dem Schutz von Partnern vor Betrug, Malware, Spam, Verletzungen des Schutzes von (personenbezogenen) Daten oder anderen Bedrohungen der Cybersicherheit entgegenzuwirken.
14.1 - Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung.
14.2 - Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen ergeben, ist Wien.
14.3 - Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.