Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU
Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für das erste „Omnibus“-Paket zur Nachhaltigkeitsregulierung und -berichterstattung vorgestellt. Dieser Gesetzesvorschlag deckt viele Bereiche ab. Wir haben uns die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) näher angesehen – eine der einflussreichsten Vorschriften für ESG-Berichterstattung in Unternehmen.
Das Omnibus-Paket reduziert den Umfang der CSRD erheblich, wodurch rund 80 % der Unternehmen von den Berichtspflichten befreit werden, während das Berichtsrahmenwerk verfeinert wird. Hier die wesentlichen Anpassungen:
Hier ein kurzer Vergleich der neuen CSRD-Schwellenwerte im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen:
Das Omnibus-Paket soll 2025 in Kraft treten, aber zuvor sind noch einige Schritte erforderlich:
Das bedeutet, dass Unternehmen bis Anfang 2026 Klarheit über die endgültigen Berichtsanforderungen erhalten, wobei die ersten Berichte 2027 für das Geschäftsjahr 2026 fällig werden.
Die CSRD-Änderungen betreffen vor allem den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen und die Berichtspflichten selbst. Unternehmen der zweiten Welle erhalten mit „Stop-the-clock“ zwei Jahre Aufschub. Zudem müssen künftig nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und >50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme verpflichtend berichten. Sektorale Berichtsstandards entfallen, die ESRS-Standards werden gestrafft, mit mehr Fokus auf Kernkennzahlen und weniger narrativen Inhalten. Unternehmen außerhalb der Pflicht können freiwillig nach dem VSME-Standard berichten.
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