ESG im Unternehmen
ESG-Rating, -Regulatorien und Nachhaltigkeitsberichterstattung - um das Thema ESG und die Verpflichtungen für Unternehmen, mit denen es einhergeht, kreisen einige Fragezeichen. Dieser Beitrag soll Aufschluss geben und klärt, was ESG-Faktoren überhaupt sind, welche Unternehmen von der Reportingpflicht betroffen sind und welche Regulatorien rund um das Thema ESG es gibt.
ESG-Faktoren (aus dem Englischen: Environmental, Social, Governance), also ökologische, soziale und ökonomische Faktoren der Nachhaltigkeit, dienen dazu, den Einfluss von Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft messbar zu machen und Nachhaltigkeit in den wirtschaftlichen Fokus zu rücken.
Während Geldanlagen klassisch nach ökonomischen Kriterien wie Rentabilität, Liquidität und Risiko bewertet werden, dienen ESG-Kriterien der Bewertung von nachhaltigen Geldanlagen. Diese Analyse nennt sich ESG-Rating, und hilft beispielsweise Stakeholdern dabei festzustellen, wie nachhaltig ein Unternehmen oder ein Investment tatsächlich ist.
Neben den Stakeholdern ist es natürlich auch für die Unternehmen selbst relevant, ihre eigenen ESG-Risiken zu kennen und zu minimieren, um eine nachhaltige Transformation erfolgreich zu meistern. Hierbei können Unternehmen durch Ratingagenturen unterstützt werden.
Zu den führenden ESG-Ratingagenturen am Markt zählen Sustainalytics, MSCI und ESG Moody’s.
Je nach Branche stehen Unternehmen vor individuellen Herausforderungen, ESG-Faktoren umzusetzen.
Ökologische Nachhaltigkeitsfaktoren umfassen unter anderem Faktoren wie hohe CO2-Emissionen, Biodiversität, Wasser- und Umweltverschmutzung und Bodenversiegelung. Dies stellt beispielsweise den Energiesektor, die Bau- und Immobilienbranche, Versorgungsunternehmen wie Strom- und Gasversorger und den Handel vor Schwierigkeiten. Um die nachhaltige Wende zu schaffen, und die ESG Ziele zu erreichen, müssen Unternehmen in diesen Branchen alternative, umweltschonende Techniken etablieren, Ressourcennutzung überdenken und auf nachhaltige Arbeitsweisen umstellen.
Soziale Kriterien der Nachhaltigkeit stellen unter anderem Soft- und Hardwareunternehmen, das Gesundheitswesen und die Finanzbranche vor Probleme. Hier liegt der Fokus vor allem auf Diversität am Arbeitsmarkt, Datenschutz und dem Schutz von Menschenrechten. Unternehmen müssen sich ihren potenziellen ESG-Risiken bewusst werden, und bei der Auswahl der Mitarbeiter*innen, der Datenverarbeitung und in ihrer vor- und nachgelagerten Lieferkette besonders auf soziale Nachhaltigkeit achten.
Beim ESG-Reporting wird von Unternehmen festgehalten, in welchem Ausmaß sie einen Beitrag zu den Umweltzielen der EU leisten. Bei der Reportingpflicht kommt es auf die Größe der Unternehmen, und monetäre Maßstäbe an, so ist momentan noch nicht jedes Unternehmen zum ESG-Reporting verpflichtet. Allerdings helfen ESG-Reports Unternehmen dabei, sich ihrer Umwelt- und Sozialauswirkungen bewusst zu werden, und Bereiche mit Verbesserungsbedarf ausmachen zu können. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kann somit auch für nicht verpflichtete Unternehmen relevant sein.
Briefing: ESG-Regulatorien
Der im Jahr 2000 gegründete „Global Compact“ der Vereinten Nationen leitete angesichts der Klimakrise ein wachsendes globales Engagement für nachhaltige Investitionen und Entwicklungen ein. Seither wurden weltweit mehrere Gesetzt eingeführt, um Transparenz über nachhaltiges Handeln zu gewährleisten und Kriterien zur Bewertung der ökologischen- und sozialen Auswirkungen von Unternehmen zu schaffen.
Im Rahmen des sogenannten „Europäischen Grünen Deals“ hat sich die EU eine Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% vorgenommen, und will ab 2050 klimaneutral sein, indem keine Kohlenstoffemissionen mehr verursacht werden sollen, so die Europäische Kommission. Um diese Ziele zu erreichen, wurde 2017 die Richtlinie für nichtfinanzielle Berichterstattung (Richtlinie 2014/95/EU) veröffentlicht. Dabei geht es um die Berichtspflicht über die Berücksichtigung der ESG-Faktoren, auch CSR-Faktoren (Corporate Social Responsibility) genannt, also nicht-finanziellen Themen wie etwa Umwelt und Soziales. 2022 wurde die Richtlinie erweitert, um eine lückenhafte Berichterstattung zu verhindern. Diese Erweiterung wird im CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, kurz CSRD, festgehalten.
Weiters wurde 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung geschaffen, die eine klare Definition von Nachhaltigkeit und ein gemeinsames Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten schafft.
Die Umweltziele, die in der EU-Taxonomie-Verordnung festgehalten werden, sind:
Nach aktueller Regelung (CSRD) müssen folgende Unternehmen einen ESG-Bericht veröffentlichen:
Bereits von der vorhergegangen Reportingpflicht (NFRD) betroffene an geregelten Märkten notierte Unternehmen (mit Ausnahme von börsenorientierten Kleinstunternehmen) und Großunternehmen, die mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeiter*innen
- 40 Mio.€ Umsatz/ Jahr
- Mehr als 20. Mio€ Bilanzvolumen
Fällt das Unternehmen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines übergeordneten Unternehmens, kommt es ggf. zur Befreiung der Berichtspflicht.
Alle Großunternehmen, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung, die bis zur CSRD noch nicht von der Reportingpflicht betroffen waren.
Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die an einem geregelten Markt in der EU notiert sind, aber auch nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
Den Anteil des Umsatzes von Produkten, der in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten steht
Den Anteil der Gesamtinvestitionen, der in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, oder – Vermögenswerten steht.
Den Anteil der Betriebsausgaben, der in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, oder – Vermögenswerten steht.
Um ESG-Berichte vergleichbar zu machen, hat sich die Umsetzungsanleitung der Global Reporting Initiative (GRI), einer Organisation zur Erstellung von Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeitsberichterstattung, weltweit etabliert. Neben der Einteilung beinhaltet diese auch universell anwendbare Berichterstattungsgrundsätze und Standards.
Um sich an Best Practice ESG-Reports orientieren zu können, dient auch der Austrian Sustainability Reporting Award (ASRA). Dieser kürt jährlich die besten ESG-Reports österreichischer Unternehmen.
Durch die bereits genannten steigenden nationalen und internationalen regulatorischen Anforderungen werden Unternehmen künftig noch stärker mit ihren Handlungen im Sinne des Klimaschutzes konfrontiert, und sowohl finanzielle- als auch wirtschaftliche Konsequenzen spüren, sollte Klimaschutz kein Pfeiler der Unternehmensphilosophie sein.
Die Nichteinhaltung der Berichterstattungspflicht hat finanzielle Konsequenzen zur Folge. In Deutschland beispielsweise kann das Zuwiderhandeln gegen eine Vorschrift zum CSR-Reporting mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000€ geahndet werden. Bestimmte Fälle können sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, sollten verschleiernde oder falsche Angaben gemacht werden. Auch hier können Geldstrafen, oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren drohen.
Weiters hat die Erfüllung ökologischer ESG-Kriterien die Möglichkeit zur Energieeffizienz und Kostensenkung in der Wertschöpfungskette von Unternehmen zur Folge.
Auch die Einführung von Recycling-Programmen kann Unternehmen helfen, Kosten für die Abfallwirtschaft zu senken. Durch die Wiederverwertung von Materialien wie Papier, Kunststoffen und Metallen können Unternehmen die Abfallmenge, die sie auf Mülldeponien entsorgen, reduzieren und gleichzeitig ihre Umweltbelastung verringern.
Neben den bereits genannten Investitionsentscheidungen von Investor*innen, ziehen auch potenzielle Mitarbeiter*innen ESG-Faktoren im Unternehmen immer häufiger zur Entscheidungsfindung heran.
Und nicht nur beim Thema Investitionen und Mitarbeiter*innen-Rekrutierung und -Zufriedenheit spielen erfüllte ESG-Faktoren eine Rolle, sondern auch bei den Kund*innen. So zeigt sich, dass Nachhaltigkeit gegenüber direkten Konkurrenzunternehmen in der eigenen Branche einen Wettbewerbsvorteil schafft, und Kund*innen sich eher für das nachhaltige Produkt/Unternehmen entscheiden.
Klimaschutzmaßnahmen zu implementieren ist ein Mehraufwand, der jedoch langfristig Kosten, wie etwa hohe CO2 Steuern, vermeidet und Unternehmen am Markt bestehen lässt. Sollten die Ziele des Pariser Klimaabkommens nicht erreicht werden, sind es nicht die Regulatorien, sondern die Klimakrise selbst, die von Unternehmen immense finanzielle Einbußen fordern wird. Eine Studie von Deloitte und SORA zeigt auf, dass alleine in Österreich beim in der Studie definierten „Worst Case“ Szenario, einer Erderwärmung von 3 Grad, „bis 2070 rund 90 bis 100 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung sowie ein Potenzial von 0,7 bis 0,9 Millionen Arbeitsplätzen“ verloren gingen.