Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS

Eva Aschauer
Eva Aschauer
3 Min. Lesezeit

Einführung in die CSRD

Im Dezember 2022 wurde die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) veröffentlicht. Die Richtlinie führt zu einer neuen Verordnung und einer erheblichen Ausweitung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene. Um die Vergleichbarkeit und Qualität von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, wurden zudem spezielle europäische Berichtsstandards, die ESRS (European Sustainability Reporting Standards), entwickelt. Derzeit gibt es zwölf Standards, die sich in zwei allgemeine (ESRS 1 und ESRS 2) und zehn themenspezifische Standards unterteilen. Letztere behandeln Themen in den Bereichen Umwelt (ESRS E1 bis ESRS E5), Soziales (ESRS S1 bis ESRS S4) und Governance (ESRS G1).

Verstehen, worauf es ankommt: Doppelte Wesentlichkeit als Kern der ESRS

Die allgemeinen Standards, ESRS 1 und ESRS 2, enthalten allgemeine Anforderungen und Offenlegungspflichten zur Berichterstattung und müssen daher branchen- und themenübergreifend beachtet werden. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere ESRS 1 („Allgemeine Anforderungen“), der das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit regelt. Die doppelte Wesentlichkeitsprüfung ist das Kernelement der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS und erfordert eine umfassende Betrachtung des Geschäftsmodells aus verschiedenen Perspektiven.

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsprüfung müssen für das jeweilige Unternehmen wesentliche Themen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung identifiziert und hinsichtlich Auswirkungen, Risiken und Chancen bewertet werden.

Anschließend müssen Unternehmen über die identifizierten Themen gemäß den entsprechenden themenspezifischen ESRS berichten. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit erfordert die Betrachtung von Nachhaltigkeitsthemen unter zwei Gesichtspunkten: der sogenannten Inside-Out-Perspektive, auch bekannt als Wirkungswesentlichkeit, und der sogenannten Outside-In-Perspektive, auch bekannt als finanzielle Wesentlichkeit. Die Wirkungswesentlichkeit berücksichtigt tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt über einen kurz-, mittel- oder langfristigen Zeithorizont. Die finanzielle Wesentlichkeit hingegen berücksichtigt die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die kurz-, mittel- oder langfristige finanzielle Lage des Unternehmens und erfasst die daraus resultierenden Risiken und Chancen. Themen gelten als wesentlich, wenn die Wesentlichkeit in Bezug auf eine der beiden Dimensionen (Impact-Wesentlichkeit oder finanzielle Wesentlichkeit) festgestellt wurde.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht die Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens vor. Daher ist es im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsprüfung erforderlich, sowohl die vor- als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie alle Geschäftsaktivitäten eingehend zu betrachten. Neben der Untersuchung der eigenen Geschäftspraktiken umfasst dies auch eine Analyse der Geschäftsbeziehungen, Produkte und Dienstleistungen.

Nach Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsprüfung müssen Unternehmen über ihre als wesentlich identifizierten Themen gemäß den entsprechenden ESRS-Standards berichten und die relevanten Daten erheben.


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Überblick über den Prozess der doppelten Wesentlichkeitsprüfung


Da die doppelte Wesentlichkeitsprüfung ein mehrmonatiger Prozess ist, ist es insbesondere für Unternehmen, die ab 2025 der Berichtspflicht unterliegen, ratsam, rechtzeitig mit der Umsetzung zu beginnen. Auf diese Weise können die wesentlichen Themen frühzeitig identifiziert werden, um anschließend die relevanten Daten für das Berichtsgeschäftsjahr zu erheben und die Anforderungen der CSRD-Berichtspflicht fristgerecht zu erfüllen.

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