EU Parlament stimmt für Regeln zur Integration von Menschenrechten und Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette

EU-Lieferkettengesetz: Das sollten Unternehmen wissen

EU Lieferkettengesetz
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Julia Widmann

Content Marketing Managerin

Auf EU-Ebene sollen Unternehmen künftig dazu verpflichtet sein, Menschenrechte und Umweltnormen in ihrer weltweiten Lieferkette zu berücksichtigen. Was die neuen Regelungen beinhalten sollen, wie und welche Unternehmen durch ein Lieferkettengesetz betroffen wären und welche Hürden aber auch Vorteile für Unternehmen damit einhergehen, behandelt dieser Artikel.

Wichtige Fakten zum EU-Lieferkettengesetz

Das EU-Parlament hat die Verhandlungsposition zum Lieferkettengesetz am 01. Juni 2023 mit 366 zu 255 Stimmen bei 38 Enthaltungen angenommen. Im weiteren Verlauf werden nun Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten gehalten, die über den endgültigen Text der Rechtsvorschriften bestimmen. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald das EU-Parlament und der Ministerrat sich auf ein finale Version einigen.

Welche Unternehmen werden betroffen sein?

  • In der EU ansässige Unternehmen, unabhängig ihrer Branche (einschließlich Finanzdienstleistungen), die mehr als 250 Mitarbeiter*innen beschäftigen und einen weltweiten Umsatz von über 40 Millionen € haben.
  • Muttergesellschaften, die mehr als 500 Mitarbeiter*innen beschäftigen und einen weltweiten Umsatz von über 150 Millionen € haben.
  • Nicht-EU-Unternehmen mit über 150 Millionen € Umsatz, wenn 40 Millionen davon in der EU erwirtschaftet wurden.

Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Wertschöfpungskette

Um die geplanten Auflagen zu erfüllen, müssen Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechten und Umwelt entlang der gesamten Wertschöfpungskette erfüllen.

Konkret sieht das EU-Parlament vor, dass Unternehmen wie folgt handeln:

  • Negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenreche (Kinderarbeit, Sklaverei) und die Umwelt (Umweltverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt) ermitteln und verhindern
  • Negative Auswirkungen ihrer Partner entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf Menschenrechte und auf Umwelt bewerten (Zulieferer, Verkauf, Vertrieb, Transport, Lagerung, Abfallbewirtschaft, etc.)
  • Einen Übergangsplan zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° setzen
  • Sich mit den von ihren Handlungen Betroffenen, auch Menschenrechts- und Umweltaktivist*innen, auseinandersetzen
  • Einen Beschwerdemechanismus einführen
  • Die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflicht regelmäßig überprüfen

Strengere Vorgaben für die Textilindustrie

Das EU Parlament spricht sich für ein Verbot aus, unverkaufte und zurückgegebene Kleidung zu vernichten und plädiert dafür, Kleidung künftig länger haltbar und leichter recyclebar zu machen. Damit will das EU-Parlament Schritte gegen die Fast-Fashion Kultur setzen und es Verbraucher*innen erleichtern, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen.

Welche Sanktionen erwarten Unternehmen bei Nichteinhaltung der Vorschriften?

  • Namentliche Anprangerung (Naming and Shaming)
  • Rücknahme der Waren eines Unternehmens vom Markt
  • Geldstrafen von mindestens 5% des weltweiten Nettoumsatzes
  • Nicht-EU-Unternehmen werden bei Nichteinhaltung von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen

Vorteile strengerer Lieferketten-Kontrollen für Unternehmen

Neben Mensch und Natur profitieren auch die Unternehmen selbst davon, wenn sowohl die Unternehmensführung, als auch die Lieferkette mit größerem Nachhaltigkeitsfokus in Betracht genommen wird.

Hier ein paar Vorteile, die mit strengeren Kontrollen der Lieferkette einhergehen:

1. Verbesserung der ESG Praktiken

Durch national- und international steigende ESG-Regulierungen müssen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistungen ohnehin stetig verbessern und vorweisen. Durch die verstärkte Kontrolle der Lieferkette können Unternehmen Problemquellen erkennen und so umweltfreundliche Maßnahmen setzen, Arbeitsbedingungen verbessern, ethische Geschäftspraktiken fördern und so ihre ESG-Risiken minimieren.

2. Überprüfung und Auswahl von Partnern

Die sorgfältige Überprüfung von Partnern entlang der Lieferkette auf ESG-Standards kann mit einer generellen Qualitätskontrolle verknüpft werden und sicherstellen, dass Lieferanten und Partner alle vom Unternehmen geforderten Standards erfüllen.

3. Verbesserte Transparenz und Berichterstattung

Die Offenlegung und Kommunikation über ESG-Maßnahmen entlang der Lieferkette fördern den Austausch mit Stakeholdern und stärken deren Vertrauen in das Unternehmen.

4. Minimierung des Reputationsrisikos

Die Nichteinhaltung sowohl staatlicher als auch gesellschaftlicher nachhaltiger Standards kann zu Imageverlust, Kund*innenboykott und Rechtsstreitigkeiten führen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken und im Wettbewerb bestehen zu bleiben, muss Nachhaltigkeit in die Businessstrategie von Unternehmen integriert werden.

Welche Maßnahmen können Unternehmen jetzt bereits umsetzen?

Um bei der Einführung des EU-Lieferkettengesetzes bereits alle Standards zu erfüllen und keine Sanktionen zu riskieren, können Unternehmen bereits jetzt mit der verstärkten Kontrolle ihrer Lieferkette beginnen. Das bedeutet konkret:

  • Die Kontrolle und Bewertung von Partnern entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Die Integration von sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit in alle Unternehmensprozesse und die Unternehmenspolitik
  • Die Weiterbildung von Mitarbeiter*innen im Bereich ESG und unternehmerischer Nachhaltigkeit.

    Hierzu bieten wir in unserer Climate Academy eine große Vielfalt an essentiellen ESG-Modulen und branchenspezifischen Deep-Dives.

Zusammenfassend heißt das...

Das geplante, strengere EU-Lieferkettengesetz wirft zwar einige Hürden für Unternehmen auf, birgt aber gleichzeitig sehr große Vorteile. Um der Klimakrise entgegenzuwirken und Menschenrechte zu sichern müssen sich Unternehmen künftig der Fehlerquellen entlang ihrer Lieferkette bewusst werden und diese so gut wie möglich eliminieren. Dies hilft außerdem dabei, Qualitätsmängel festzustellen, Lösungspotenzial zu erkennen und eine engere Bindung du Stakeholdern aufzubauen.

Die direkte Auseinandersetzung mit der Lieferkette des eigenen Unternehmens dient dazu, das Sanktionsrisiko zu minimieren und direkt Schritte in Richtung nachhaltige Unternehmenszukunft zu setzen, um bei der Einführung der Regulierung bereits vorbereitet zu sein.

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