Greenwashing hat bald nicht mehr nur Folgen für die Umwelt, sondern auch für Unternehmen
Greenwashing als Marketingmasche stellt Unternehmen in der EU künftig vor strenge Sanktionen, denn um das Werben mit unwahren Umweltaussagen zu beenden, präsentierte die EU Kommission im März 2023 die Richtlinie über Nachweisbarkeit und Kommunikation umweltbezogener Produktangaben, auch "Green Claims Directive". Was Unternehmen darüber wissen müssen behandelt dieser Beitrag.
Regelungen zur Richtigkeit von kommunizierten Nachhaltigkeitsversprechen gab es in der EU bisher nicht. So ist sogenanntes Greenwashing, also das verleihen eines „grünen“ Images, eine beliebte Marketingmasche, um Kund*innen glaubend zu machen, mit dem Kauf eines Produkts die umweltfreundliche Wahl zu treffen. Eine Studie der Europäischen Kommission (2020) ergab, dass 53,3% der in der EU getätigten Umweltangaben irreführend sind, und 40% faktisch nicht belegt werden können.
Aus diesem Grund veröffentlichte die Europäische Kommission am 23. März 2023 einen Richtlinienvorschlag gegen Werbung, die darauf abzielt ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen als „grüner“ darzustellen, als sie eigentlich sind, um so gegen Greenwashing vorzugehen. Dieser Richtlinienvorschlag nennt sich „Green Claims Directive“, oder Richlinie über Nachweisbarkeit und Kommunikation umweltbezogener Produktangaben.
Betroffen sind alle Unternehmen, die Angaben über die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte, Dienstleistungen, oder das Unternehmen selbst machen.
Der Richtlinienvorschlag plädiert darauf, dass:
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit einer Mitarbeiter*innenzahl von weniger als 10 Personen und mit einem jährlichen Umsatz von maximal 2 Millionen €.
Weiters können Unternehmen mit einem Boykott durch Kund*innen rechnen, deren Vertrauen in das Unternehmen durch Greenwashing-Marketing missbraucht wurde.
Der Richtlinienvorschlag muss aktuell das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Danach haben die EU-Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in ihr nationales Recht aufzunehmen. Anschließend können noch einmal bis zu 6 Monate vergehen, bis die Bestimmung schließlich in Kraft tritt.
Bereits jetzt können Unternehmen ihre Nachhaltigkeitspraktiken, -ansprüche und -kommunikation sorgfältig überprüfen, um etwaige irreführende Kommunikationsmaßnahmen zu erkennen und zu vermeiden.
Die Auseinandersetzung mit Stakeholdern wie Kund*innen, Mitarbeiter*innen und Investor*innen kann Unternehmen dabei helfen, die Erwartungen und Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit besser zu verstehen. Durch den Dialog und die Einbeziehung der Interessensgruppen können Unternehmen ihr Engagement für Transparenz und Nachhaltigkeit demonstrieren und wertvolles Feedback erhalten, um ihre Praktiken kontinuierlich zu verbessern.
Die Weiterbildung von Mitarbeiter*innen im Bereich ESG trägt dazu bei, Bewusstsein für ökologische und soziale Nachhaltigkeit im Unternehmen zu fördern und so die Motivation für echte Nachhaltigkeitsbemühungen zu stärken, anstatt Greenwashing zu betreiben.
Diese Weiterbildung im Bereich Anti-Greenwashing bietet unsere Glacier Climate Academy im gleichnamigen Klimaschutz-Essentials Modul. Jetzt losstarten und gemeinsam mit der gesamten Belegschaft wahrheitsgetreue Umweltkommunikation meistern!